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Praxisraum untervermieten — was du rechtlich und praktisch beachten musst
Du hast einen Raum. Zwei, drei Tage die Woche steht er leer.
Du weißt, dass sich das ändern ließe. Dass jemand anderes ihn nutzen könnte, ein Kollege, eine Therapeutin, jemand der genau so einen Raum sucht wie deinen. Aber du weißt nicht genau, was dabei erlaubt ist. Was du deiner Vermieterin sagen musst. Ob du ein Gewerbe brauchst. Ob das steuerlich relevant wird.
Also bleibt der Raum erst mal leer.
Das ist verständlich. Aber meistens unnötig.
Was Praxisraum untervermieten rechtlich bedeutet
Der erste Punkt, den du klären musst: Darfst du überhaupt untervermieten?
Die Antwort steht in deinem Mietvertrag. Meistens ist Untervermietung nicht automatisch erlaubt, du brauchst die Zustimmung deiner Vermieterin oder deines Vermieters. Die gute Nachricht: In gewerblichen Mietverhältnissen wird diese Zustimmung häufig erteilt, wenn du sachlich anfragst und erklärst, wer den Raum nutzen wird.
Wichtig dabei: Der oder die Untermietende bleibt dein Vertragspartner, nicht der des Hauptvermieters. Du trägst die Verantwortung dafür, dass der Raum pfleglich genutzt wird und die Miete pünktlich fließt. Das gilt auch dann, wenn deine Untermietenden mal nicht zahlen.
Vertrag oder Rechnung — zwei Wege, das sauber zu regeln
Für die Abrechnung hast du zwei Möglichkeiten.
Der erste Weg ist der klassische Untermietvertrag. Er regelt die Nutzung schriftlich und ist sinnvoll, wenn jemand langfristig und regelmäßig bei dir sitzt, etwa an einem festen Wochentag.
Der zweite Weg ist einfacher: Du stellst monatliche Rechnungen für die Raumnutzung als Leistung. Das spart den Vertragsaufwand und ist oft unkomplizierter, gerade bei flexibler oder stundenweiser Nutzung. Du beschreibst die Leistung auf der Rechnung, der oder die Mietende zahlt, fertig.
Welcher Weg besser passt, hängt von der Nutzung ab. Bei einem festen, dauerhaften Platz schafft ein Vertrag mehr Klarheit. Bei wechselnder oder stundenweiser Nutzung reicht die Rechnung meistens völlig. Im Zweifel klärst du mit deinem Steuerberater, was für deine Situation am saubersten ist.
Was du steuerlich wissen solltest
Einnahmen aus der Raumnutzung sind in Deutschland steuerpflichtig. Sie zählen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder, je nach Situation, aus Vermietung und Verpachtung.
Das klingt komplizierter als es ist. Wenn du ohnehin selbstständig bist und bereits eine Steuererklärung machst, fügst du die Einnahmen dort hinzu. Dein Steuerberater kann dir sagen, wie du das korrekt einträgst und ob sich daraus Änderungen bei der Umsatzsteuer ergeben.
Was du auf keinen Fall tun solltest: Einnahmen verschweigen. Das Risiko ist es nicht wert.
Versicherung — der Punkt, den fast alle übersehen
Sobald jemand anderes deinen Raum nutzt und dort womöglich eigene Sachen lagert, wird die Versicherungsfrage relevant. Und sie wird oft komplett übersehen.
Kläre für dich zwei Dinge. Erstens: Deckt deine bestehende Versicherung den Fall ab, dass fremde Personen regelmäßig im Raum sind? Eine private Hausratversicherung tut das in der Regel nicht, für gewerblich genutzte Räume brauchst du meist eine gewerbliche Police. Zweitens: Was passiert, wenn den Sachen deiner Mietenden etwas zustößt, durch Diebstahl, Wasserschaden oder Ähnliches?
Die saubere Lösung: Jede Person versichert ihre eigenen Sachen und ihre eigene berufliche Tätigkeit selbst. Halte am besten schriftlich fest, dass du für eingebrachte Gegenstände deiner Mietenden nicht haftest. Deine eigene Berufshaftpflicht und eine gewerbliche Inhaltsversicherung decken deinen Teil ab, alles Weitere liegt bei den Nutzenden. Was genau deine Police abdeckt, klärst du am besten direkt mit deiner Versicherung, hier lohnt sich ein kurzer Anruf mehr als jede Annahme.
Alternativ kannst du alle Leute in deinen Räumlichkeiten versichern und stellst es den anderen dann in Rechnung.
Was praktisch über Erfolg oder Ärger entscheidet
Das Rechtliche ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte sind die kleinen Alltagsdinge, die entscheiden, ob die geteilte Nutzung entspannt läuft oder ständig für Reibung sorgt.
Schlüssel und Zugang. Das ist oft der größte praktische Knackpunkt. Bekommt jede Person einen eigenen Schlüssel? Dann verlierst du schnell den Überblick, wer gerade Zugang hat, und beim Auszug muss jeder Schlüssel wieder eingesammelt werden. Ein digitales Schließsystem mit Zahlencode oder App löst das eleganter. Du vergibst Zugänge zeitlich begrenzt und ziehst sie wieder ein, ohne dass ein einziger Schlüssel den Besitzer wechselt. Bei mehreren wechselnden Nutzenden ist das die deutlich ruhigere Lösung.
Sauberkeit und Übergabe. Der häufigste Streitpunkt in geteilten Räumen. Kläre vorab, in welchem Zustand der Raum zu hinterlassen ist. Wer putzt, wer räumt die Tassen weg, wer kümmert sich ums Geschirr in der Teeküche? Am besten hältst du eine einfache Regel schriftlich fest: Der Raum wird so hinterlassen, wie man ihn vorfinden möchte. Das klingt banal, verhindert aber die meisten stillen Verstimmungen.
Lagermöglichkeiten. Viele Suchende brauchen einen Platz für Unterlagen, Materialien oder persönliche Dinge. Überleg dir, ob du abschließbare Lagermöglichkeiten anbieten kannst, einen verschließbaren Aktenschrank etwa. Gerade bei therapeutischer Arbeit ist das oft sogar Pflicht, weil Unterlagen mit sensiblen Daten sicher verwahrt werden müssen. Ein abschließbares Fach kann deinen Raum für die richtigen Menschen deutlich attraktiver machen.
Ausstattung. Was darf mitgenutzt werden? Drucker, WLAN, Wartebereich, Teeküche? Schreib auf, was inklusive ist und was nicht. Das erspart beiden Seiten spätere Missverständnisse.
Atmosphäre und Passgenauigkeit. Dein Raum trägt deine Handschrift. Wen du reinlässt, hat Einfluss darauf, wie er sich anfühlt, für dich und für deine eigenen Klient*innen. Es lohnt sich, kurz zu prüfen, ob die Tätigkeit der interessierten Person zum Charakter deiner Praxis passt.
Praxisraum untervermieten — der einfachste Einstieg
Viele Anbietende starten mit einer einfachen Annonce und schauen, wer sich meldet. Das funktioniert, aber nur, wenn die Annonce die richtigen Menschen erreicht.
Auf Raum-Info kannst du deinen Praxisraum kostenlos inserieren, speziell für Therapeutinnen, Coaches und Heilpraktikerinnen, die genau so einen Raum suchen. Keine Eventveranstalter, keine Büronutzer. Nur Menschen, die mit Menschen arbeiten.
Die ersten sechs Monate sind kostenlos.
Häufige Fragen zum Praxisraum untervermieten
Brauche ich die Erlaubnis meiner Vermieterin oder meines Vermieters?
Ja, in den meisten Fällen. Schau in deinen Mietvertrag und frag schriftlich an. Gewerbliche Vermietende stimmen häufig zu, wenn du erklärst, wer den Raum nutzen wird und zu welchem Zweck.
Brauche ich einen Untermietvertrag oder reicht eine Rechnung?
Beides ist möglich. Bei langfristiger, regelmäßiger Nutzung schafft ein Untermietvertrag Klarheit. Bei flexibler oder stundenweiser Nutzung reicht oft eine monatliche Rechnung über die Raumnutzung als Leistung. Welcher Weg steuerlich am saubersten ist, klärst du mit deinem Steuerberater.
Wie ist es mit der Versicherung, wenn jemand meinen Raum mitnutzt?
Eine private Hausratversicherung deckt gewerblich genutzte Räume meist nicht ab. Kläre mit deiner Versicherung, ob du eine gewerbliche Police brauchst. Am saubersten ist es, wenn jede Person ihre eigenen Sachen und ihre Tätigkeit selbst versichert und du schriftlich festhältst, dass du für eingebrachte Gegenstände nicht haftest.
Muss ich die Einnahmen versteuern?
Ja. Einnahmen aus der Raumnutzung sind steuerpflichtig. Wie du sie genau angibst, hängt von deiner steuerlichen Situation ab, das klärst du mit deinem Steuerberater.
Kann ich meinen Praxisraum tageweise und stundenweise vermieten?
Ja. Du legst selbst fest, wie du deinen Raum anbietest, stundenweise, tageweise oder als festen Wochentag. Das Modell mit dem festen Wochentag ist dabei besonders beliebt: ein verlässlicher Termin, immer derselbe Raum, monatlicher Festpreis.