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Praxisgemeinschaft gründen — so funktioniert geteilte Raumnutzung

Du hast einen Raum. Vielleicht sogar mehrere. Und du merkst: Alleine nutzt du sie nie voll aus.

Die Idee, andere reinzuholen, liegt nah. Eine Kollegin, die donnerstags ihre Klient*innen empfängt. Ein Kollege, der freitags Gruppen macht. Jemand, der den Wartebereich mitnutzt, die Teeküche, vielleicht die Rezeption.

Das klingt nach einer Praxisgemeinschaft. Und genau das ist es.

Aber zwischen der Idee und einer funktionierenden Gemeinschaft liegt mehr als ein freier Wochentag.

Was eine Praxisgemeinschaft wirklich ist

Der Begriff wird oft unscharf verwendet. Gemeint ist meistens eines von zwei Dingen.

Das erste Modell: Mehrere Selbstständige teilen sich Räume und Infrastruktur, arbeiten aber vollständig unabhängig voneinander. Jede Person hat ihre eigenen Klient*innen, ihre eigene Abrechnung, ihr eigenes Geschäft. Geteilt werden nur die Fläche und die Kosten dafür. Das ist das häufigste Modell und das, um das es in diesem Artikel geht.

Das zweite Modell ist eine echte Berufsausübungsgemeinschaft, bei der Einnahmen gemeinsam erwirtschaftet und aufgeteilt werden. Das ist rechtlich und steuerlich deutlich komplexer und braucht zwingend professionelle Beratung, bevor du irgendetwas unterschreibst.

Der Unterschied ist wichtig. Im ersten Modell bist du Vermieterin oder Gastgeberin. Im zweiten bist du Mitunternehmer*in. Das sind zwei sehr verschiedene Rollen.

Warum geteilte Raumnutzung für alle Seiten funktioniert

Für Anbietende ist der Vorteil klar: Die Fixkosten des Raums werden auf mehrere Schultern verteilt. Ein Raum, der drei Tage leer steht, kostet trotzdem Miete. Wenn zwei weitere Personen je einen Tag übernehmen, sinkt dein eigener Kostenanteil, ohne dass du Abstriche bei deiner eigenen Nutzung machst.

Dazu kommt etwas Subtileres. Ein belebter Raum wirkt anders als ein leerer. Wenn Kolleg*innen kommen und gehen, entsteht Atmosphäre. Eine Praxis, in der etwas passiert, fühlt sich anders an als eine, die meistens geschlossen ist.

Für die Nutzenden ist es einfach: Sie bekommen einen professionellen Raum, ohne die volle Last der Fixkosten zu tragen. Keine eigene Praxis, kein eigener Vertrag mit dem Hauptvermieter, kein Verwaltungsaufwand. Sie zahlen für das, was sie nutzen.

Was du vor dem Start klären musst

Bevor jemand einen Schlüssel bekommt, solltest du drei Dinge geregelt haben.

Dein Hauptmietvertrag. Darf du untervermieten? Das steht im Vertrag. Wenn nicht, brauchst du die schriftliche Zustimmung deiner Vermieterin oder deines Vermieters. Ohne diese Grundlage baut alles andere auf Sand. Mehr dazu im Artikel über das Praxisraum untervermieten.

Die Abrechnung. Wie regelst du die Kosten? Du kannst monatliche Rechnungen für die Raumnutzung als Leistung stellen, das ist oft der unkomplizierteste Weg. Alternativ ein schriftlicher Untermietvertrag mit klarer Laufzeit und Kündigungsfrist. Was steuerlich für dich am saubersten ist, klärt dein Steuerberater.

Die Hausordnung. Klingt kleiner als es ist. Wer putzt wann? Wer kümmert sich ums Verbrauchsmaterial? Was passiert, wenn jemand den Raum beschädigt? Wie werden Konflikte bei überlappenden Terminen gelöst? Halte das schriftlich fest, bevor der erste Konflikt entsteht, nicht danach.

Wie du die richtigen Menschen findest

Das ist die Frage, bei der die meisten ins Stocken geraten. Wo findet man Kolleg*innen, die zu einem passen?

Netzwerke helfen. Berufsverbände, Supervisionsgruppen, Fortbildungen — das sind Orte, an denen Menschen arbeiten, die einen ähnlichen Bedarf haben wie du. Eine kurze Nachricht in der richtigen Runde kann mehr bewirken als jede Annonce.

Aber Netzwerke haben Grenzen. Wer nicht im richtigen Kreis ist, wird dort nicht gefunden.

Auf Raum-Info kannst du deinen Raum gezielt inserieren und dabei angeben, ob du feste Wochentage, tageweise Nutzung oder stundenweise Vermietung anbietest. Suchende aus der Therapie- und Coaching-Welt finden dich dort, ohne dass du aktiv akquirieren musst.

Worauf es beim Zusammenleben in der Praxis ankommt

Eine Praxisgemeinschaft ist kein rein organisatorisches Konstrukt. Es sind Menschen, die sich einen Ort teilen. Und das funktioniert nur, wenn es menschlich passt.

Ein paar Dinge, die erfahrungsgemäß den Unterschied machen:

Gleiche Vorstellung von Professionalität. Wie soll der Raum aussehen, wenn jemand geht? Wie wird mit Klient*innen im Wartebereich umgegangen? Was gilt als selbstverständlich, was muss explizit besprochen werden? Sprich das früh an, nicht erst wenn es Reibung gibt.

Klare Zuständigkeiten. Wer bestellt Handtücher nach? Wer ruft an, wenn der Drucker streikt? Nichts belastet eine Gemeinschaft mehr als das diffuse Gefühl, dass immer dieselbe Person sich kümmert.

Offene Kommunikation bei Änderungen. Jemand braucht plötzlich einen anderen Tag. Jemand möchte mehr Stunden. Jemand hört auf. Das passiert. Wie du damit umgehst, entscheidet mehr über den Charakter der Gemeinschaft als jede Vereinbarung auf Papier.

Passende Tätigkeiten. Du musst keine Freunde werden. Aber die Arbeit sollte zusammenpassen. Ein lauterer Gruppenanbieter und eine stille Einzeltherapeutin brauchen klare zeitliche Trennung. Ein Körpertherapeut mit Massageliege und ein Coach, der nur einen Tisch braucht, passen räumlich vielleicht gar nicht zusammen. Denk das durch, bevor jemand einzieht.

Praxisgemeinschaft gründen — der erste Schritt

Der erste Schritt ist nicht, die perfekte Konstellation zu finden. Der erste Schritt ist, sichtbar zu werden.

Wer nicht weiß, dass dein Raum verfügbar ist, kann sich nicht melden. Auf Raum-Info inserierst du kostenlos, die ersten sechs Monate nach der Registrierung. Du erreichst genau die Menschen, die nach einem Raum wie deinem suchen.


Häufige Fragen zur Praxisgemeinschaft

Was ist der Unterschied zwischen einer Praxisgemeinschaft und einer Berufsausübungsgemeinschaft?

In der Praxisgemeinschaft teilen sich Selbstständige Räume und Kosten, arbeiten aber vollständig unabhängig. In der Berufsausübungsgemeinschaft werden Einnahmen gemeinsam erwirtschaftet und aufgeteilt. Das zweite Modell ist rechtlich und steuerlich deutlich komplexer und braucht professionelle Beratung.

Brauche ich einen Vertrag mit den Personen in meiner Praxisgemeinschaft?

Ja, auf jeden Fall. Entweder einen schriftlichen Untermietvertrag oder monatliche Rechnungen für die Raumnutzung als Leistung. Dazu eine schriftliche Hausordnung, die Zuständigkeiten, Zugang und Verhaltensregeln klar regelt.

Wie finde ich passende Kolleg*innen für eine Praxisgemeinschaft?

Über Berufsverbände, Supervisionsgruppen und Fortbildungsnetzwerke. Und über spezialisierte Plattformen wie Raum-Info, wo du deinen Raum für genau diese Zielgruppe inserieren kannst.

Muss ich die Einnahmen aus der Praxisgemeinschaft versteuern?

Ja. Einnahmen aus der Raumnutzung sind steuerpflichtig. Wie du sie korrekt angibst, hängt von deiner steuerlichen Situation ab. Das klärst du mit deinem Steuerberater.

Was passiert, wenn jemand aus der Praxisgemeinschaft aussteigt?

Das hängt von der schriftlichen Vereinbarung ab. Üblich sind Kündigungsfristen von vier bis acht Wochen. Kläre das vorab, damit du weißt, wie viel Vorlauf du hast, um jemand Neues zu finden.